Schlechte Google-Bewertung entfernen: Was Unternehmen 2026 wirklich tun können

Schlechte Google-Bewertung entfernen: Was Unternehmen 2026 wirklich tun können
Eine schlechte Google-Bewertung kann für ein Unternehmen ärgerlich sein – besonders dann, wenn sie unfair erscheint, falsche Behauptungen enthält oder möglicherweise gar nicht von einem echten Kunden stammt.
Doch nicht jede negative Rezension kann einfach gelöscht werden.
Google entfernt Bewertungen grundsätzlich nicht deshalb, weil sie einem Unternehmen schaden oder weil der Inhaber sie für ungerecht hält. Entscheidend ist vielmehr, ob die Rezension gegen Googles Richtlinien verstößt oder möglicherweise rechtswidrige Inhalte enthält.
Für Unternehmen bedeutet das:
Eine schlechte Bewertung allein ist noch kein Löschgrund. Ein konkreter Richtlinienverstoß kann dagegen ein Grund sein, die Rezension zu melden.
In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Möglichkeiten Unternehmen 2026 haben, wann eine Meldung sinnvoll ist, wie Sie mit legitimer Kritik umgehen sollten – und warum eine langfristige Bewertungsstrategie häufig wichtiger ist als der Kampf gegen eine einzelne Rezension.
Kurz gesagt: Das Wichtigste vorab
- Nicht jede negative Google-Bewertung kann entfernt werden.
- Google verlangt grundsätzlich, dass Rezensionen auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und authentisch sowie unvoreingenommen sind.
- Gefälschte Bewertungen, bestimmte Interessenkonflikte, Spam und andere Richtlinienverstöße können gemeldet werden.
- Eine unangenehme, aber zulässige Meinungsäußerung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie dem Unternehmen schadet.
- Unternehmen dürfen echte Kunden grundsätzlich um authentische Bewertungen bitten – jedoch nicht durch Rabatte, Geld, kostenlose Produkte oder andere Vorteile beeinflussen.
- Bei möglicherweise rechtswidrigen Aussagen kann eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
- Langfristig ist eine breite Basis authentischer Bewertungen meist sinnvoller, als sich ausschließlich auf einzelne negative Rezensionen zu konzentrieren.
Wann kann eine Google-Bewertung überhaupt entfernt werden?
Zunächst muss zwischen zwei vollkommen unterschiedlichen Situationen unterschieden werden.
Situation 1: Die Bewertung ist negativ, aber möglicherweise zulässig
Beispiele:
„Mir hat das Essen nicht geschmeckt.“
„Ich fand die Wartezeit zu lang.“
„Mit dem Service war ich nicht zufrieden.“
Solche Aussagen können für ein Unternehmen unangenehm sein.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie gegen Googles Richtlinien verstoßen oder rechtswidrig sind.
Eine Bewertungsplattform würde ihren Zweck verlieren, wenn ausschließlich positive Erfahrungen veröffentlicht werden dürften.
Situation 2: Die Bewertung verstößt möglicherweise gegen Richtlinien
Anders sieht es aus, wenn beispielsweise Anhaltspunkte für folgende Probleme bestehen:
- keine echte Erfahrung mit dem Unternehmen
- Fake-Bewertung
- Spam
- Interessenkonflikt
- beleidigende oder anderweitig unzulässige Inhalte
- Manipulation
- Erpressungsversuch
- bestimmte personenbezogene oder unangemessene Inhalte
Google schreibt ausdrücklich vor, dass Beiträge auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen und authentisch sowie unvoreingenommen sein müssen.
In solchen Fällen kann eine Meldung sinnvoll sein.
Welche Google-Bewertungen sind laut Google problematisch?
Google unterscheidet verschiedene Kategorien unzulässiger Inhalte.
Besonders relevant für Unternehmen sind unter anderem:
Gefälschte Interaktionen
Eine Rezension soll eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen widerspiegeln.
Bewertungen, die keine echte Erfahrung darstellen, können gegen die Richtlinien verstoßen.
Bezahlte oder incentivierte Bewertungen
Google untersagt Bewertungen, für die beispielsweise:
- Geld
- Rabatte
- kostenlose Produkte
- kostenlose Dienstleistungen
- andere Vorteile
als Gegenleistung angeboten werden.
Das gilt nicht nur für positive Bewertungen.
Auch einem Kunden einen Vorteil anzubieten, damit er eine negative Bewertung ändert oder entfernt, kann problematisch sein.
Interessenkonflikte
Auch persönliche oder berufliche Verbindungen können eine Rolle spielen.
Google nennt beispielsweise aktuelle oder ehemalige Beschäftigungsverhältnisse, vertragliche Beziehungen, Wettbewerber oder familiäre Beziehungen als mögliche Interessenkonflikte.
Bewertungsmanipulation
Unternehmen dürfen nicht gezielt nur positive Bewertungen fördern und negative Rezensionen verhindern.
Genau deshalb sollte eine Bewertungsstrategie darauf ausgerichtet sein, authentisches Feedback tatsächlicher Kunden einzuholen – und nicht ein bestimmtes Sterne-Ergebnis zu erzeugen.
Schlechte Google-Bewertung löschen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Wenn Sie eine Rezension für einen Richtlinienverstoß halten, sollten Sie nicht sofort emotional reagieren.
Gehen Sie strukturiert vor.
Schritt 1: Bewertung dokumentieren
Bevor Sie etwas unternehmen, sichern Sie den aktuellen Stand.
Sinnvoll sind beispielsweise:
- Screenshot der vollständigen Rezension
- Name des Bewertungsprofils
- Anzahl der Sterne
- Veröffentlichungsdatum
- URL beziehungsweise eindeutige Zuordnung der Rezension
- vorhandene Kommunikation zum Vorgang
- interne Unterlagen, die für die Einordnung relevant sein könnten
Der Hintergrund ist einfach:
Inhalte können später geändert oder entfernt werden.
Eine saubere Dokumentation erleichtert es, den ursprünglichen Sachverhalt später nachzuvollziehen.
Schritt 2: Inhalt sachlich analysieren
Fragen Sie sich:
Was genau soll an dieser Bewertung unzulässig sein?
„Die Bewertung ist unfair“ reicht als Analyse nicht.
Besser ist beispielsweise:
- Es gab möglicherweise keinen entsprechenden Kundenkontakt.
- Die Rezension enthält offensichtlich themenfremde Werbung.
- Es bestehen Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt.
- Der Inhalt enthält möglicherweise beleidigende Aussagen.
- Es handelt sich möglicherweise um einen Erpressungsversuch.
- Die Bewertung scheint nicht auf einer tatsächlichen Erfahrung zu beruhen.
Je genauer Sie den möglichen Verstoß identifizieren können, desto sinnvoller lässt sich der nächste Schritt wählen.
Schritt 3: Rezension bei Google melden
Google stellt für Rezensionen eine Meldefunktion bereit.
Eine Rezension kann über das Unternehmensprofil beziehungsweise Googles Bewertungsverwaltung gemeldet werden.
Wichtig:
Melden Sie eine Bewertung nicht einfach deshalb, weil sie negativ ist.
Die Meldung sollte sich auf einen konkreten möglichen Richtlinienverstoß beziehen.
Google entscheidet anschließend, ob die Rezension gegen seine Richtlinien verstößt.
Schritt 4: Entscheidung von Google abwarten
Eine Meldung führt nicht automatisch zur Entfernung.
Google prüft den Inhalt und kann zu dem Ergebnis kommen, dass kein ausreichender Richtlinienverstoß vorliegt.
Das kann insbesondere dann passieren, wenn eine Bewertung zwar hart formuliert ist, aber eine grundsätzlich zulässige persönliche Erfahrung beziehungsweise Meinung wiedergibt.
Schritt 5: Weitere Möglichkeiten prüfen
Wenn Google die Rezension nicht entfernt und Sie weiterhin davon ausgehen, dass der Inhalt rechtswidrig oder anderweitig unzulässig ist, können weitere Schritte in Betracht kommen.
Welche davon sinnvoll sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Bei wirtschaftlich relevanten oder rechtlich komplexen Fällen kann eine Beratung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Keine erkennbare Kundenbeziehung: Wird die Bewertung automatisch gelöscht?
Nein.
Dieser Punkt wird im Internet häufig zu stark vereinfacht.
Die Aussage:
„Der Bewerter war kein Kunde – also muss Google die Bewertung löschen.“
ist als allgemeine Regel zu pauschal.
Allerdings ist die Frage nach einem tatsächlichen Kontakt durchaus relevant.
Google verlangt, dass Rezensionen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen.
Auch die deutsche Rechtsprechung hat sich mit der Prüfung von Bewertungsportalen bei bestrittenem Kunden- beziehungsweise Gästekontakt beschäftigt.
Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Sachverhalt.
Deshalb sollte ein Unternehmen nicht automatisch behaupten, eine Rezension sei rechtswidrig, nur weil es den Namen des Bewertenden nicht sofort in seiner Kundendatenbank findet.
Menschen verwenden bei Google möglicherweise andere Namen, Begleitpersonen können Erfahrungen gemacht haben und nicht jede Interaktion lässt sich unmittelbar einem Datensatz zuordnen.
Meinung oder Tatsachenbehauptung – warum der Unterschied wichtig ist
Für eine rechtliche Bewertung kann entscheidend sein, ob jemand eine persönliche Einschätzung äußert oder eine überprüfbare Tatsache behauptet.
Vereinfacht:
Meinung
„Ich fand den Service unfreundlich.“
Das ist eine persönliche Bewertung.
Tatsachenbehauptung
„Das Restaurant hat mir zweimal denselben Betrag abgebucht.“
Diese Aussage beschreibt einen grundsätzlich überprüfbaren Vorgang.
Ob eine konkrete Formulierung rechtlich als Meinung, Tatsachenbehauptung oder Mischform einzuordnen ist, kann allerdings kompliziert sein.
Deshalb sollte ein Web-Ratgeber keine individuelle rechtliche Bewertung eines konkreten Falls ersetzen.
Sollte man auf eine schlechte Google-Bewertung antworten?
In vielen Fällen: ja.
Vor allem dann, wenn die Bewertung voraussichtlich bestehen bleibt.
Denn Ihre Antwort richtet sich nicht nur an die Person, die die Rezension geschrieben hat.
Sie richtet sich auch an zukünftige Kunden, die später das Bewertungsprofil lesen.
Eine professionelle Antwort kann zeigen:
- dass Kritik ernst genommen wird
- dass das Unternehmen sachlich kommuniziert
- dass Probleme geklärt werden sollen
- dass hinter dem Profil echte Ansprechpartner stehen
Eine aggressive Antwort kann dagegen mehr Schaden anrichten als die ursprüngliche Rezension.
So könnte eine professionelle Antwort aussehen
Statt:
„Das stimmt überhaupt nicht. Sie waren nicht einmal bei uns!“
besser:
„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir können den beschriebenen Vorgang anhand der vorliegenden Informationen derzeit nicht eindeutig zuordnen und würden ihn gerne prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns direkt mit weiteren Angaben zu Ihrem Besuch beziehungsweise Auftrag, damit wir nachvollziehen können, was passiert ist.“
Natürlich muss die Antwort zum tatsächlichen Sachverhalt passen.
Sie sollte außerdem keine vertraulichen Kundendaten öffentlich offenlegen.
Was Sie bei schlechten Bewertungen vermeiden sollten
1. Emotional zurückschreiben
Eine öffentliche Diskussion gewinnt selten jemand.
2. Persönliche Daten veröffentlichen
Auch wenn Sie wissen, welcher Kunde hinter der Rezension steckt, gehören Vertrags-, Gesundheits-, Kontakt- oder andere vertrauliche Informationen nicht in eine öffentliche Antwort.
3. Mit Gegenleistungen zur Löschung motivieren
„Wir geben Ihnen 20 % Rabatt, wenn Sie die Bewertung löschen“ ist keine gute Idee.
Google untersagt Anreize für die Veröffentlichung, Änderung oder Entfernung von Rezensionen.
4. Freunde oder Mitarbeiter mit positiven Bewertungen gegensteuern lassen
Auch künstlich erzeugte positive Rezensionen können gegen Googles Richtlinien verstoßen.
5. Nur zufriedene Kunden um Bewertungen bitten
Auch das sogenannte selektive Einholen ausschließlich positiver Bewertungen kann gegen Googles Vorgaben zur Bewertungsmanipulation verstoßen.
Die bessere Strategie ist:
Bitten Sie echte Kunden neutral um ehrliches Feedback.
Kann man gegen eine abgelehnte Löschung vorgehen?
Je nach Fall stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung.
Google stellt interne Möglichkeiten zur Überprüfung beziehungsweise zum Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen bereit.
Daneben schafft der europäische Digital Services Act zusätzliche Rechte und Beschwerdemechanismen gegenüber Online-Plattformen.
Hier ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig:
Der deutsche Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur löscht nicht selbst Ihre Google-Bewertung.
Er überwacht vielmehr die Einhaltung bestimmter Pflichten aus dem Digital Services Act.
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ist deshalb kein zweiter Löschbutton für Google-Rezensionen.
Wenn es um die konkrete rechtliche Durchsetzung gegen einen Inhalt geht, können je nach Situation andere Verfahren beziehungsweise eine anwaltliche Prüfung relevant sein.
Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Nicht wegen jeder Ein-Sterne-Bewertung.
Eine rechtliche Prüfung kann aber insbesondere dann sinnvoll werden, wenn beispielsweise:
- erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht
- konkrete falsche Tatsachen behauptet werden
- beleidigende oder anderweitig möglicherweise rechtswidrige Inhalte vorliegen
- ein ernsthafter Erpressungsversuch besteht
- Google trotz eines nachvollziehbar begründeten Einwands nicht entfernt
- die rechtliche Einordnung nicht eindeutig ist
Eine Webagentur sollte an dieser Stelle keine Rechtsberatung simulieren.
Majestic-Webs kann bei der technischen und strategischen Pflege eines Google-Unternehmensprofils unterstützen.
Die rechtliche Bewertung eines konkreten Inhalts gehört im Zweifel zu einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung.
Der langfristig bessere Ansatz: Nicht von einer einzelnen Bewertung abhängig sein
Eine negative Rezension wirkt bei einem Unternehmen mit wenigen Bewertungen besonders stark.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt warum.
Hat ein Unternehmen vier Bewertungen mit jeweils fünf Sternen und erhält anschließend eine Bewertung mit einem Stern, ergibt sich rechnerisch:
(5 + 5 + 5 + 5 + 1) ÷ 5 = 4,2 Sterne
Bei 100 bestehenden Fünf-Sterne-Bewertungen würde eine zusätzliche Ein-Sterne-Bewertung den rechnerischen Durchschnitt dagegen nur auf rund:
4,96 Sterne
senken.
Natürlich sind reale Bewertungsprofile selten so perfekt verteilt.
Das Beispiel zeigt aber das Grundprinzip:
Je breiter die Basis authentischer Bewertungen ist, desto weniger bestimmt eine einzelne Rezension das Gesamtbild.
Und genau hier wird Bewertungsmanagement interessanter als reine Schadensbegrenzung.
Darf man Kunden aktiv um Google-Bewertungen bitten?
Grundsätzlich erlaubt Google Unternehmen, tatsächliche Kunden um authentische Bewertungen zu bitten.
Dabei gelten allerdings wichtige Grenzen.
Google gestattet das Einholen von Rezensionen, wenn sie auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen und das Unternehmen weder die Bewertung noch den Inhalt beeinflusst.
Nicht erlaubt sind beispielsweise Anreize wie:
- Geld
- Rabatte
- kostenlose Produkte
- kostenlose Dienstleistungen
- andere Vorteile als Gegenleistung für eine Rezension
Ebenso sollte ein Unternehmen nicht nur diejenigen Kunden herausfiltern, von denen es eine positive Bewertung erwartet.
Die Anfrage sollte neutral sein.
Zum Beispiel:
„Wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns teilen möchten, freuen wir uns über eine ehrliche Google-Bewertung.“
Nicht:
„Wenn Sie zufrieden waren, geben Sie uns bitte fünf Sterne.“
Das eigentliche Problem ist häufig nicht die Bereitschaft zur Bewertung
Viele zufriedene Kunden hätten grundsätzlich kein Problem damit, eine Bewertung zu hinterlassen.
Sie tun es nur nicht.
Warum?
Weil der Vorgang im Alltag schnell vergessen wird.
Der Kunde müsste:
- Google öffnen,
- das Unternehmen suchen,
- das richtige Profil auswählen,
- den Bewertungsbereich finden,
- die Rezension abgeben.
Jeder zusätzliche Schritt erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewertung nicht geschrieben wird.
Deshalb ist ein wichtiger Teil einer seriösen Bewertungsstrategie:
den Zugang zur Bewertungsmöglichkeit einfacher zu machen – ohne die Bewertung selbst zu beeinflussen.
NFC als direkter Weg zur Google-Bewertung
Genau dafür können NFC-Bewertungskarten eingesetzt werden.
Der Kunde hält ein kompatibles Smartphone an die Karte beziehungsweise den Aufsteller.
Anschließend kann direkt die vorgesehene Bewertungsseite geöffnet werden.
Das Unternehmen nimmt dem Kunden damit Schritte ab.
Es nimmt ihm aber nicht die Entscheidung ab, ob und wie er bewertet.
Und genau diese Unterscheidung ist wichtig.
Eine NFC-Karte soll keine Fünf-Sterne-Bewertung erzwingen.
Sie soll den Weg zu einer freiwilligen, authentischen Bewertung vereinfachen.
Warum wir nicht mit „mehr 5-Sterne-Bewertungen garantiert“ werben
Weil das weder seriös noch der richtige Ansatz wäre.
Majestic-Webs kann den technischen Weg zu einer Bewertung vereinfachen.
Wir können nicht garantieren:
- dass ein Kunde bewertet
- dass die Bewertung positiv ausfällt
- dass sich der Bewertungsdurchschnitt erhöht
- dass sich dadurch ein bestimmtes Google-Ranking verbessert
Und das sollten Unternehmen bei keinem Anbieter als selbstverständlich ansehen.
Das Ziel sollte sein:
Mehr echten Kunden eine einfache Möglichkeit zu geben, ihre tatsächliche Erfahrung zu teilen.
Google-Bewertungen als Teil der gesamten Online-Präsenz
Bewertungen sollten außerdem nicht isoliert betrachtet werden.
Ein potenzieller Kunde kann beispielsweise:
- nach einer Leistung suchen,
- Ihr Google-Unternehmensprofil entdecken,
- Bewertungen lesen,
- Ihre Website besuchen,
- Leistungen vergleichen,
- Kontakt aufnehmen.
Eine gute Bewertung allein ersetzt deshalb keine gute Website.
Und eine gute Website macht ein gepflegtes Unternehmensprofil nicht überflüssig.
Die verschiedenen Elemente unterstützen unterschiedliche Teile der Kundenentscheidung.
Checkliste: Was tun bei einer schlechten Google-Bewertung?
Wenn Sie diesen Artikel nur wegen einer konkreten Rezension geöffnet haben, gehen Sie am besten strukturiert vor:
1. Ruhe bewahren
Nicht unmittelbar emotional antworten.
2. Bewertung sichern
Screenshot, Datum, Bewertungsprofil und relevanten Kontext dokumentieren.
3. Inhalt prüfen
Handelt es sich lediglich um Kritik oder gibt es konkrete Anhaltspunkte für einen Richtlinienverstoß?
4. Bei möglichem Verstoß melden
Nutzen Sie Googles vorgesehenes Meldeverfahren.
5. Öffentliche Antwort abwägen
Bleiben Sie sachlich und veröffentlichen Sie keine vertraulichen Daten.
6. Bei ernsthaften rechtlichen Fragen professionelle Hilfe prüfen
Insbesondere bei möglicherweise rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen.
7. Langfristige Bewertungsstrategie aufbauen
Bitten Sie tatsächliche Kunden neutral und ohne Gegenleistung um authentisches Feedback.
Was Unternehmen aus einer schlechten Bewertung lernen können
Nicht jede negative Bewertung ist ein Angriff.
Manchmal enthält sie Informationen, die intern tatsächlich wertvoll sind.
Wenn sich beispielsweise mehrere Kunden unabhängig voneinander über denselben Punkt beschweren, kann das auf ein reales Problem hinweisen.
Dazu können gehören:
- lange Wartezeiten
- schlechte Erreichbarkeit
- unklare Kommunikation
- falsche Öffnungszeiten
- komplizierte Terminprozesse
- Missverständnisse bei Leistungen oder Preisen
In solchen Fällen wäre es möglicherweise wirtschaftlich sinnvoller, die Ursache zu beheben, als ausschließlich über die Entfernung der Rezension nachzudenken.
Eine gute Bewertungsstrategie besteht deshalb aus zwei Teilen:
Unzulässige Inhalte erkennen und angemessen behandeln.
und:
Berechtigte Kritik ernst nehmen und daraus lernen.
Fazit: Eine schlechte Google-Bewertung ist nicht automatisch löschbar
Eine negative Google-Bewertung kann unangenehm sein.
Aber Unternehmen sollten zwischen Kritik und tatsächlichen Richtlinienverstößen unterscheiden.
Google verlangt authentische, auf realen Erfahrungen beruhende Rezensionen und untersagt unter anderem gefälschte beziehungsweise incentivierte Bewertungen und Bewertungsmanipulation.
Wenn eine Rezension möglicherweise gegen diese Regeln verstößt, können Sie sie über die vorgesehenen Wege melden.
Bei komplexen rechtlichen Fragen sollte dagegen eine individuelle juristische Prüfung erfolgen.
Langfristig sollte die Strategie jedoch nicht nur lauten:
„Wie bekomme ich eine schlechte Bewertung weg?“
Die bessere Frage ist:
„Wie schaffen wir dauerhaft eine authentische und repräsentative Bewertungsbasis?“
Dazu gehören ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, ein professioneller Umgang mit Kritik und ein einfacher Weg für tatsächliche Kunden, freiwillig ihre Erfahrung zu teilen.
Genau dabei können digitale Lösungen wie direkte Bewertungslinks oder NFC Google Review Karten helfen.
Nicht indem sie Bewertungen manipulieren.
Sondern indem sie den Weg zu echtem Feedback einfacher machen.
Häufige Fragen
- Kann ich eine schlechte Google-Bewertung einfach löschen lassen?
- Nein. Eine negative Bewertung wird nicht allein aufgrund ihrer Sternezahl entfernt. Eine Meldung kommt insbesondere dann infrage, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Googles Inhaltsrichtlinien bestehen.
- Kann eine Fake-Bewertung bei Google gelöscht werden?
- Google verlangt, dass Rezensionen auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Inhalte, die keine reale Erfahrung widerspiegeln, können gegen Googles Richtlinien zu Fake-Engagement verstoßen und gemeldet werden.
- Was mache ich, wenn ich den Bewerter nicht als Kunden kenne?
- Dokumentieren Sie zunächst die Rezension und prüfen Sie, ob sich der Vorgang anderweitig zuordnen lässt. Ein unbekannter Anzeigename beweist allein noch nicht, dass kein Kontakt stattgefunden hat. Bei einem ernsthaften Streit über die Echtheit oder rechtliche Zulässigkeit kann eine individuelle juristische Prüfung sinnvoll sein.
- Darf ich Kunden um eine Google-Bewertung bitten?
- Ja, Google erlaubt das Einholen authentischer Bewertungen tatsächlicher Kunden, solange keine Anreize angeboten werden und weder Bewertung noch Inhalt beeinflusst werden.
- Darf ich für eine Google-Bewertung einen Rabatt anbieten?
- Nein. Google untersagt unter anderem Geld, Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für eine Rezension.
- Darf ich nur zufriedene Kunden nach einer Bewertung fragen?
- Google untersagt Händlern, negative Rezensionen zu verhindern beziehungsweise gezielt nur positive Rezensionen einzuholen. Eine Bewertungsanfrage sollte daher neutral auf authentisches Feedback ausgerichtet sein.
- Kann die Bundesnetzagentur eine Google-Bewertung löschen?
- Nein. Der Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur kann Inhalte weder selbst löschen noch deren Löschung anordnen. Er überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Digital Services Act. Bundesnetzagentur
- Hilft eine NFC-Karte bei Google-Bewertungen?
- Eine NFC-Karte kann den technischen Weg zur Bewertungsmöglichkeit verkürzen. Sie garantiert jedoch weder, dass ein Kunde eine Bewertung abgibt, noch dass diese positiv ausfällt. Die Bewertungsentscheidung muss beim Kunden bleiben.
Entwicklung & Technik, Majestic-Webs
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